bd Personaldienstleistungen GmbH Im Mittelweg 46 55294 Bodenheim
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
1. Soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten ausschließlich unsere nach-stehenden Geschäftsbedingungen. 2. Nach Art. 1 § 12 Abs. 1 AÜG bedarf der Vertag zwischen dem Entleiher (Auftraggeber) und dem Verleiher der Schriftform. Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs-bedingungen des Kunden gelten als widersprochen und ausgeschlossen. 3. Außergewöhnliche Umstände berechtigen den Verleiher, einen erteilten Auftrag zu verschieben oder ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersalzleistungen sind ausgeschlossen. Bei Krankheit eines Leiharbeitnehmers besteht keine Verpflichtung zur Ersatzstellung. 4. Bei Arbeitsunfällen der entliehenen Arbeitnehmer, erstellt der Entleiher unverzüglich gemäß § 193 SGB VII eine Unfallmeldung an seinen Versicherungsträger, sowie an die jeweilige Berufsgenossenschaft des Verleihers. Eine Durch-schrift dieser Meldung ist dem Verleiher zuzustellen. Der Entleiher verpflichtet sich, für die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Er beachtet insbesondere die Einhaltung des Arbeitszeit-gesetzes (ArbZG). Der Entleiher bestätigt, dass er bei einem von der Regelzeiten des ArtZG abweichenden Arbeitseinsatzes unserer Mitarbeiter, insbes. im Fall eines über 8 Stunden täglich hinausgehenden Arbeitseinsatzes, die entsprechende Erlaub-nis der Aufsichtsbehörde eingeholt hat. Die innerbetrieblichen Sicherheitsdienste können von unseren Arbeitnehmern unentgeltlich genutzt werden. Der Entleiher verpflichtet sich, eine spezielle Sicherheitsbelehrung durchzuführen. 5. Entliehene Arbeitnehmer sind nicht zum Inkasso berechtigt. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen sie nicht mit dem Umgang von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden. Sie dürfen keine Vorschüsse oder Zahlungen in Empfang nehmen. 6. Entspricht das überlassene Personal nicht den Erwartungen des Auftraggebers, erweist dieser sich insbesondere für die vereinbarten Arbeiten als fachlich oder persönlich ungeeignet, so ist der Auftraggeber berechtigt, das überlassene Per-sonal innerhalb der ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme zurückzuweisen. Der Auftragnehmer verzichtet für diesen Fall auf die Berechnung der vereinbarten Vergütung für diese Zeit, bleibt aber berechtigt, anstelle des zurückgewiesenen Arbeit-nehmers andere Arbeitnehmer zu überlassen. Die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beschriebenen Berufsbezeichnungen der überlassenen Arbeitnehmer gelten dann von dem Auftragnehmer erfüllt, wenn Arbeitnehmer fachlich in der Lage sind, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen. Fachliche Abschlüsse der Arbeitnehmer werden von dem Auftragnehmer nur dann geduldet, wenn die Ausübung der Tätigkeit beim Entleiher für den Auftragnehmer im Vorhinein erkennbar fachliche Abschlüsse oder Zeugnisse erfordern. Fachliche Mängel der entliehenen Arbeitnehmer sind unverzüglich vom Entleiher-betrieb schriftlich zu rügen, da andernfalls derartige Einwendungen verwirkt sind. Entliehene Arbeitnehmer werden voll in den Entleiherbetrieb integriert und unterstehen den Weisungen und er Aufsicht des Auftraggebers. Dies betrifft auch die Sphäre der Arbeitsschutzgesetze einschließlich Arbeitsordnung. Für Schäden, die der Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers verursacht, übernimmt der Verleiher keine Haftung. 7. Die vereinbarten Stundensätze basieren auf den z.Zeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Vergütungen. Sollten kostenerhöhende Änderungen dieser Bestimmungen erfolgen, behalten wir uns eine entsprechende Angleichung unserer Sätze vor. Bei Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher ist der Verleiher berechtigt, die vorab vereinbarte Vermittlungsprovision in Rechnung zu stellen. 8. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Werktagen (ausschließlich Sonn- und Feiertagen) kündbar. Hält der Entleiher diese Kündigungsfrist nicht ein, behält sich der Verleiher eine Berechnung der an den Leiharbeitnehmer zu zahlenden Garantieleistungen vor. 9. Der Entleiher verpflichtet sich, zwecks Berechnung, jeweils am letzten Arbeitstag einer jeden Kalenderwoche den Leiharbeitnehmer auf den vorgelegten Stundenzetteln durch Unterschrift die Stunden zu bescheinigen, die sie zur Arbeits-leistung anwesend waren. Kommt der Entleiher dieser Verpflichtung nicht nach, so gelten die von den Leiharbeitnehmern selbst aufgeschriebenen Stunden. Nachweisbar begründete Einwendungen gegen die Stundenzahl sind nur innerhalb von einer Woche nach Rechnungseingang möglich. 10. Es gelten wöchentliche Abrechnungszeiträume. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen. Bei Zahlungsfristüberschreitungen berechnen wir bankübliche Verzugszinsen. Wir sind berechtigt bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfristen, ohne Ankündigung, unsere Mitarbeiter nicht mehr zu entsenden, be-halten gleichwohl unsere Vergütungsansprüche für diese nicht von uns zu vertretenden Ausfall-u.Wartezeiten. Dieser Ver-gütungsanspruch entfällt erst dann, wenn ein anderweitiger Einsatz dieser betroffenen Mitarbeiter möglich ist bzw. wir es unterlassen sollten, einen solchen anderweitigen Einsatz zu nutzen. Die Beweislast hierfür liegt beim Auftraggeber. Der Auf-traggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festge-stellt worden oder unstreitig sind. 11. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit unseren Leistungen ist der Sitz des Verleihers, ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren. 12. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung Zahlung zu leisten, für diesen Fall ist der Gerichtsstand der Sitz des Ver-leihers. 13. Am 14.04.2011 fusionierte der AMP zum BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister). Alle Informationen können Sie unter www.bap-info.de oder www.bd-personal.de nachlesen bzw. sprechen Sie uns bei Fragen an.
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