FAQ
Häufig gestellte Fragen
![]() | Wie finde ich ein passendes Stellenangebot? |
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![]() | Was ist Zeitarbeit? |
Bei der Zeitarbeit wird ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) einem Kunden-Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen. Es besteht also ein spezifisches Dreiecksverhältnis: Zeitarbeitnehmer - Zeitarbeitsunternehmen - Kundenunternehmen.
![]() | Kann ich mich auch online bewerben? |
Selbstverständlich! Schicken Sie die Online-Bewerbung einfach an bewerbung@bd-personal.de.
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![]() | Mit wem schließe ich überhaupt einen Arbeitsvertrag? |
Der Zeitarbeitnehmer unterschreibt seinen Arbeitsvertrag immer bei dem Zeitarbeitsunternehmen. Es gelten die ganz normalen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, an denen sich jedes Arbeitsverhältnis in Deutschland messen lassen muss. Der Unterschied zu einer konventionellen Festanstellung besteht vor allem darin, dass der Arbeitnehmer nicht bei seinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen ), sondern in anderen Betrieben arbeitet, an die er für einen bestimmten Zeitraum verliehen wird.
![]() | Wer ist eigentlich mein Chef? |
Im Grunde hat der Zeitarbeitnehmer zwei Chefs, die sich den Job teilen: Auf der einen Seite steht das Zeitarbeitsunternehmen. Hier ist der Arbeitnehmer fest angestellt, und bekommt auch sein Gehalt. Der Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Arbeitnehmer ist der rechtliche Rahmen für die Arbeit bei Chef Nr. Zwei.
Denn zum Einsatz kommt der Zeitarbeitnehmer immer beim entleihenden Unternehmen. Dort findet auch die Feinabstimmung im Hinblick auf die eigentliche Tätigkeit statt. Zeitarbeitnehmer müssen während ihres Einsatzes, wie jeder fest angestellte Kollege auch, Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten befolgen.
![]() | Welche Qualifikationen muss ich mitbringen? |
Je nachdem, in welchem Bereich ein Zeitarbeitnehmer tätig sein möchte, reichen die Qualifikationsstufen von "ungelernt" bis "Profi".
In der Zeitarbeit spiegelt sich die Bandbreite des gesamten Arbeitsmarkts wieder. Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen werden heute in fast allen Unternehmensbereichen eingesetzt. Sie nutzen die Chance, Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen zu sammeln. Doch selbst wer nicht über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, hat in diesem Segment durchaus Chancen. Wenn die Unternehmen mit den entliehenen Mitarbeitern zufrieden sind, ist selbst die Übernahme in ein klassisches Arbeitsverhältnis keine Seltenheit.
![]() | Wie steht es um die soziale Absicherung? |
Zeitarbeitnehmer stehen grundsätzlich nicht schlechter da als jeder andere Arbeitnehmer. Das bedeutet:
Alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen gelten genauso in der Zeitarbeit. Löhne und Gehälter werden auch für gesetzliche Feiertage gezahlt.
Außerdem beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und meldet seine Mitarbeiter bei der Unfallversicherung an. Da die Arbeitnehmerüberlassung genehmigungspflichtig ist, überwachen die Arbeitsbehörden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei den Zeitarbeitsfirmen.
![]() | Wie hoch ist die Bezahlung? |
Die Zeitarbeitnehmer werden nach Tarif bezahlt.
Dabei wird jeder Zeitarbeitnehmer je nachdem, für welche Arbeiten er eingesetzt werden soll in eine Entgeltgruppe eingruppiert.
![]() | Wie viel Urlaub steht Zeitarbeitern zu? |
Zeitarbeitnehmer haben ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Dessen Länge richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bei dem Zeitarbeitsunternehmen.
Ab dem siebten Monat stehen den Zeitarbeitnehmern 24 Arbeitstage Urlaub zu.
![]() | Werden Überstunden bezahlt? |
Um flexibel auf die aktuelle Auftragslage reagieren zu können, setzen viele Firmen der Branche Jahresarbeitszeitkonten ein.
Das bedeutet: Überstunden werden meist durch Freizeit ausgeglichen
In Zeiten ohne Aufträge sammelt der Zeitarbeiter Minusstunden an, die mit den anfallenden Überstunden während seiner Einsätze verrechnet werden. Anschließend wird in regelmäßigen Abständen eine Gesamtbilanz gezogen.
Kann der Mitarbeiter seine Überstunden nicht abfeiern, zum Beispiel weil er das Unternehmen verlassen will, ist es aber auch möglich, die zusätzliche Arbeit gesondert zu vergüten.
![]() | Was passiert, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen geeigneten Job für mich findet? |
Das Risiko, einen Mitarbeiter nicht vermitteln zu können, trägt grundsätzlich das Zeitarbeitsunternehmen.
Das bedeutet:
Sollte das Zeitarbeitsunternehmen einmal keine Anfrage von einem Kundenunternehmen haben, erhält der Mitarbeiter dennoch die vereinbarte Vergütung.
Erst wenn das Unternehmen belegen kann, dass es erfolglos alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um eine neue Einsatzmöglichkeit zu finden, ist eine betriebsbedingte Kündigung möglich.
![]() | Kann mir gekündigt werden, wenn das Unternehmen, in dem ich zum Einsatz komme, mit meinen Leistungen unzufrieden ist? |
Wenn sich solche Fälle nicht häufen, droht Zeitarbeitnehmern normalerweise keine Gefahr.
Ein unzufriedenes Unternehmen ist kein Kündigungsgrund .
Das entleihende Unternehmen kann von dem Zeitarbeitsunternehmen verlangen, dass der Mitarbeiter, der die Erwartungen nicht erfüllt, gegen einen Kollegen ausgetauscht wird. Für das Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Zeitarbeitnehmer entsteht erst bei wiederholten Fällen der Grund für einen Kündigung.
In krassen Fällen, etwa wenn der Mitarbeiter Vorgesetzte in seinem Einsatzunternehmen beschimpft oder die Arbeit verweigert, kann diese Haltung jedoch dennoch zu einer Abmahnung durch das Zeitarbeitsunternehmen und schließlich zur Kündigung führen.
![]() | Muss ein Zeitarbeitnehmer jeden Job annehmen? |
Die Angst, in Zeiten leerer Auftragsbücher als Akademiker von seinem Zeitarbeits-unternehmen zum Erdbeerpflücken verdonnert zu werden, ist normalerweise unbegründet.
Ein Zeitarbeitnehmer könnte allenfalls als Erntehelfer herangezogen werden, wenn er ausdrücklich für einfache Aushilfstätigkeiten eingestellt wurde.
![]() | Wie weit darf der Anfahrtsweg zur Einsatzfirma sein? |
Wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis richtet sich das Einsatzgebiet des Zeitarbeitnehmers nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
Wer ausdrücklich regelt, dass er nur im Großraum Koblenz eingesetzt werden möchte, muss sich nicht an ein Unternehmen Frankfurt verleihen lassen. Allerdings enthalten die meisten Verträge Öffnungsklauseln, die den Arbeitnehmer verpflichten, notfalls auch in anderen Orten zu arbeiten. Ist die Entfernung vom aktuellen Wohnort so groß, dass sie sich nicht jeden Tag zurücklegen lässt, muss das Zeitarbeitsunternehmen einen Beitrag zu den Mehrkosten leisten.
![]() | Was passiert, wenn mich das entleihende Unternehmen übernehmen will? |
Es ist wie bei jedem anderen Arbeitsplatzwechsel auch. Der Arbeitnehmer kündigt seinen alten Vertrag (in diesem Fall den Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen).
Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Arbeitnehmer bei seinem neuen Chef anfangen.
Übernimmt das entleihende Unternehmen den Zeitarbeitnehmer in eine Festanstellung, kann es dennoch sein, dass er die Probezeit dort noch einmal durchlaufen muss.
![]() | Von wem bekomme ich ein Arbeitszeugnis? |
Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen haben, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von ihrem Arbeitgeber, also dem Zeitarbeitsunternehmens.
