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Branche bleibt stabil!
| Zeitarbeit: Vorurteile - und die Realität
IW-Zeitarbeitsindex: 907.000 Zeitarbeitnehmer im September
Branche bleibt stabil
14.11.2011 bap | Im September ist die Beschäftigung in der deutschen Zeitarbeitsbranche stabil geblieben. Laut repräsentativen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) gab es im September 907.000 Zeitarbeitnehmer. Das ist das wichtigste Ergebnis des aktuellen IW-Zeitarbeitsindex, der vom IW und dem BAP herausgegeben wird.
BAP-Präsident Volker Enkerts erklärt zu den September-Zahlen: "Seit mehr als einem halben Jahr erlebt unsere Branche eine massive Übernahmewelle. Das heißt, dass unsere Kunden im großen Stil Zeitarbeitnehmer ins Stammpersonal überführen. Teilweise sind dies ganze Belegschaften oder Niederlassungen, vor allem in der Industrie.
Die erfreuliche Lage unserer Kundenbranchen sorgt jedoch weiterhin für Zeitarbeitsaufträge in ähnlichem hohem Umfang, so dass uns durch die Übernahmen, aber auch durch den Arbeitskräftemangel in vielen Regionen, Personal fehlt: Zusätzlich zum stabilen Niveau der gut 900.000 Zeitarbeitnehmer können wir also aktuell nicht alle Aufträge bedienen und mehrere zehntausend sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen nicht besetzen. Die Tatsache, dass wir in vielen Regionen und in vielen Berufssparten Vollbeschäftigung haben, betrifft allerdings den Arbeitsmarkt insgesamt, ist also kein spezifisches Phänomen der Zeitarbeit."
In die Auswertungen des aktuellen Berichts sind Daten aus 2.274 Niederlassungen von BAP-Mitgliedsunternehmen eingegangen. Deren Angaben hat das IW für den Gesamtmarkt hochgerechnet.
"Zeitarbeit ist prekäre, schlecht bezahlte und unsichere Beschäftigung."
- Hinter Zeitarbeit stehen ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
- Zeitarbeit unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. So gibt es etwa kein spezielles Kündigungsrecht nur für die Zeitarbeitsbranche.
- Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu fast 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche. Rund drei Viertel aller Zeitarbeitnehmer arbeiten nach einem DGB-Tarif.
- In den BZA/DGB- und AMP-CGB-Tarifverträgen liegt das niedrigste Einstiegsgehalt für Geringqualifizierte bei 7,79 Euro pro Stunde (Entgeltgruppe 1/West). Begehrte Spezialisten können 80.000 Euro jährlich und mehr verdienen.
- Die Löhne sind erst im Mai bzw. Juli 2011 angehoben worden und werden im November 2011 weiter steigen, in der Entgeltgruppe 1 auf 7,89 Euro.
- Zeitarbeit steht für die gesamte Fülle des Arbeitslebens: Hilfsarbeiter, Schlosser, Buchhalter, Ingenieure oder IT-Experten.
"Zeitarbeit verdrängt Stammarbeitsplätze."
Zeitarbeit verdrängt keine Stammbelegschaft. Denn Zeitarbeit wird lediglich von einem Bruchteil deutscher Unternehmen genutzt, dort auch nur in bestimmten Bereichen und in der Regel nur über einen begrenzten Zeitraum. Unterm Strich sind gerade einmal 2,2 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland Zeitarbeitnehmer – der Anteil der Zeitarbeit am gesamten Arbeitsmarkt ist also gering. Damit ist eine Verdrängung allein schon rechnerisch ausge-schlossen.
"Zeitarbeitnehmer verdienen viel weniger als die Stammbeschäftigten, mit denen sie zusammenarbeiten. Das ist ungerecht."
Zeitarbeitnehmer werden nicht nach dem Tarif des Kundenunternehmens bezahlt, sondern nach einem Tarif der Zeitarbeitsbranche. Dieser ist oft tatsächlich niedriger - je höher die Qualifikation, desto geringer sind jedoch die Unterschiede. Da 66 Prozent der Zeitarbeitnehmer jedoch vorher ohne Arbeit waren - vor allem Hilfsarbeiter und Menschen mit Brüchen im Lebenslauf – ist der Vergleichsmaßstab für diese Beschäftigten jedoch nicht unbedingt der Lohn des Kollegen, sondern oft eher Arbeitslosengeld oder Hartz-IV.
Die Administration von Zeitarbeit ist ohnehin mit einer Vielzahl von Kosten verbunden (s.u.). „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ würde Zeitarbeit verteuern – mit negativen Auswirkungen für die Kundenunternehmen und die Volkswirtschaft. Zudem müssten Kundenunternehmen ihr komplettes Vergütungssystem offen legen – was sehr unrealistisch ist. Darüber hinaus ist der Einsatz in ein- und demselben Kundenunternehmen in der Regel auf wenige Wochen oder Monate begrenzt. Daneben können Zeitarbeitnehmer, die nur kurz in einem Unternehmen arbeiten, auch nicht so effizient in ihrer Wertschöpfung sein wie Stammbeschäftigte. Sie ersetzen weder die Stammbelegschaft noch deren kollektives Wissen.
"Aber in Frankreich gibt es doch 'gleichen Lohn für gleiche Arbeit'."
Das stimmt, allerdings sind das deutsche und das französische System völlig verschieden. So ist die Arbeitgeberfunktion der französischen Zeitarbeitsunternehmen im Vergleich zu Deutschland extrem eingeschränkt. Nach dem Einsatz im Kundenunternehmen ist der Zeitarbeitnehmer automatisch arbeitslos. Anders als in Deutschland gibt es dort keine Lohnfortzahlung bei Nichteinsatz, Krankheit, Urlaub oder Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Kosten und Risiken müssen französische Zeitarbeitsunternehmen, die nur Vermittlungsagenturen sind, nicht abdecken. Eine Kombination beider Modelle, also vollwertige Arbeitgeberfunktion mit allen sozialen Verpflichtungen plus „Equal Pay“, funktioniert nicht und wird weltweit nirgends praktiziert.
"Bei Nichteinsatz bekommen Zeitarbeitnehmer kein Geld."
Dies ist rechtswidrig. Zeitarbeitnehmer erhalten vom Zeitarbeitsunternehmen einen festen Lohn auf der Basis einer vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit – unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit, also auch bei Nichteinsatz.
"Von dem Honorar, das das Zeitarbeitsunternehmen vom Kundenunternehmen erhält, sieht der Arbeitnehmer nur die Hälfte."
Die Differenz zwischen dem ausgezahlten Lohn für den Zeitarbeitnehmer und dem Honorar für das Zeitarbeitsunternehmen entspricht etwa dem Faktor 1,7 bis 2,2 - je nach Auftrag, Qualifikation des Arbeitnehmers, Kosten und Marktgegebenheiten. Neben dem Lohn für den Arbeitnehmer muss das Zeitarbeitsunternehmen von dem Honorar jedoch die Lohnnebenkosten, Lohnfortzahlung bei Urlaub, im Krankheitsfall, bei Nichteinsatz, während der Kündigungsfristen und Qualifzierungsmaßnahmen sowie alle anderen Unternehmenskosten - vor allem für die Vermittlung und die internen Mitarbeiter – bestreiten. Der tatsächliche Gewinn ist also wesentlich kleiner als suggeriert wird.
Argumente für Zeitarbeit
Chancen für berufliche Neu- und Wiedereinsteiger - Soziale Sicherheit - Nutzen für alle Beteiligten
Chancen und Sicherheit: Was Zeitarbeit zu bieten hat, hört sich doch gar nicht so schlecht an. Der Bundesverband Zeitarbeit listet die Vorteile auf. [Mehr...]
Ein Sprungbrett in den Beruf- eine kritische Durchleuchtung..... [Mehr...]
Muss ein Zeitarbeitnehmer jeden Job annehmen?
Die Angst, in Zeiten leerer Auftragsbücher auch als Akademiker von seiner Zeitagentur zum Erdbeerpflücken verdonnert zu werden, ist normalerweise unbegründet.
Zum einen differenzieren bereits die tariflichen Entgelttabellen (siehe Frage 5) nicht nur nach der Höhe des Gehalts, sondern umgrenzen – je nach Qualifikation der Mitarbeiter – auch deren mögliche Einsatzgebiete. „Ein Chefarzt könnte allenfalls als Erntehelfer herangezogen werden, wenn er ausdrücklich für einfache Aushilfstätigkeiten eingestellt wurde“, so Arbeitsrechtler Bartz. Dieser Fall werde allerdings in der Praxis kaum eintreten.
Probleme können allenfalls auftreten, wenn das Unternehmen, in dem der Mitarbeiter zum Einsatz kommt, diesen für Tätigkeiten einsetzt, die ihm aufgrund seiner höheren Qualifikation eigentlich nicht zuzumuten sind. In solchen Fällen empfiehlt Bartz, sich umgehend mit dem Zeitarbeitsunternehmen in Verbindung zu setzen, um den Missstand zu beseitigen. „Da die Agenturen gerade bei Fachkräften in einem heftigen Wettbewerb zu einander stehen, sind die Chancen gut, mit einer solchen Beschwerde Erfolg zu haben“, so der Experte.
Wichtig: Ist der Leiharbeiter nicht vermittelbar, weil ihm eine bestimmte Qualifikation fehlt, kann ihm das Zeitarbeitsunternehmen eine Weiterbildung anbieten. Dieses Angebot sollten Mitarbeiter tunlichst annehmen. „Wer in einer solchen Konstellation auf die Weiterbildung verzichtet und deshalb nicht mehr eingesetzt werden kann, riskiert eine Kündigung“, weiß Rechtsanwalt Dindoyal. --(Auszug aus Bartz..2009, Focus 2009..) [Mehr...]